Romanistik

Zugangsvoraussetzungen für den Master of Education

Auslandsaufenthalt beim Studium moderner Fremdsprachen mit dem Studienziel Lehramt

Für das Studium der modernen Fremdsprachen mit dem Studienziel Lehramt sieht der Gesetzgeber spezifische Vorgaben vor. Es wird ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt (90 Tage) in einem Land, in dem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird, verlangt (vgl. § 11, Abs. 10, Satz 1 des LABG NRW).

In der Fachgruppe Romanistik (Französisch/Spanisch) stellt dieser Nachweis die Voraussetzung für die Zulassung zu einem Teilstudiengang Französisch und/oder Spanisch in den MEd-Studiengängen dar.

Anträge auf Anerkennung eines Auslandsaufenthaltes reichen Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Nachweisen beim Vorsitzenden des Fach-Prüfungsausschusses ein (Kontakt siehe Kasten rechts). Mithilfe der Nachweise sollten sowohl der Beginn als auch das Ende sowie die Aufenthaltspanne belegt werden! Bei offiziellen Mobilitätsprogrammen oder Studienaufenthalten an Universitäten sind in der Regel entsprechende Bescheinigungen des International Office oder der gastgebenden Universität ausreichend. Bei privat organisierten Auslandsaufenthalten ist es erforderlich, Reisetickets, Unterkunftsbelege, Eintrittskarten usw. als Nachweise beizufügen, die personalisiert sind bzw. auf Ihren Namen ausgestellt wurden, sodass es unzweifelhaft ist, dass Sie im angegebenen Zeitraum im Ausland waren.

Das aktuell gültige Antragsformular, mit dem Sie die Anerkennung beantragen, finden Sie hier (siehe auch Kasten rechts).

Auf den Internetseiten des ISL finden Sie weitere allgemeine Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zu den MEd-Studiengängen (u.a. zum Auslandsaufenthalt) sowie die aktuellen Regelungen bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere, dass ab dem WiSe 2024/25 der Auslandsaufenthalt bei Aufnahme in den Master of Education vollständig absolviert sein muss (und nicht mehr als Auflagenstudium nachträglich erbracht werden kann). Eine Einschreibung in den MEd ohne nachgewiesenen Auslandsaufenthalt ist ab dem WiSe 2024/25 nicht (mehr) möglich.

Für Studierende, die sich im SoSe 2024 im 6. Fachsemester eines KBA- oder BEd-Studiengangs mit den Fächern Französisch und/oder Spanisch befinden und die zum WiSe 2024/25 geltende Zugangsvoraussetzung in Bezug auf den Auslandsaufenthalt noch nicht vollständig erfüllen, gilt im WiSe 2024/25 eine einmalige Sonderregelung. Nähere Informationen finden Sie hier.

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