Romanistik

FAQ Ausland

Hier finden Sie Antworten auf die zehn häufigsten Fragen und Mythen rund um einen Auslandsaufenthalt

Es empfiehlt sich auch für Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, einen Antrag auf Auslands-BAföG zu stellen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass auch diese Studierende mit einer Bewilligung ihres Antrags rechnen können. Ein Versuch ist es wert!

Mit der erfolgreichen Bewerbung in der Romanistik haben Sie die Möglichkeit, ihr Fach Französisch und/oder Spanisch an einer unserer Partneruniversitäten zu studieren. Möchten Sie zusätzlich auch weitere Kurse in Ihrem Zweitfach belegen, so sollten Sie sich dort an den jeweiligen Departmental Coordinator wenden. Nur er darf über die Anrechnungsfrage in Ihrem Zweitfach entscheiden. Bei einer positiven Bestätigung aus Ihrem Zweitfach sollten Sie dann die Kurse in einem separaten Learning Agreement festhalten. Somit haben Sie die Möglichkeit, je nach Partneruniversität in beiden Studienfächern Kurse zu belegen.

Zum Bewerbungszeitpunkt müssen Sie die Kurse „Grammaire I/ Gramática I“ noch nicht erfolgreich absolviert haben. Es ist vollkommen ausreichend, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt den Kurs belegen und ihn anschließend am Ende des Wintersemesters bestehen.

Im Rahmen von Erasmus+ können Studierende mehrfach gefördert werden. Dies bedeutet, dass Sie in jedem Studienzyklus (sprich Bachelor, Master & Doktorat) bis zu 12 Monate über Erasmus+ finanziell unterstützt werden können. Dabei können Sie die jeweils 12 Monate vollkommen flexibel auf Studien- und Praktikumsaufenthalt aufteilen und somit auch nach Wunsch praktische Erfahrungen im Ausland sammeln.

Die Angabe von drei Wunsch-Partneruniversitäten ist grundsätzlich freiwillig, dennoch empfehlen wir Ihnen, unbedingt mehrere Universitäten anzugeben. Wir sind stets bemüht, Ihnen einen Auslandsaufenthalt an Ihrer 1. Wunsch-Partneruniversität zu ermöglichen. Sollte es jedoch mehr Bewerber als verfügbare Plätze für eine Universität geben, werden wir Sie erneut kontaktieren und einen Platz an einer anderen Partneruniversität anbieten. Ob Sie diesen Platz letztendlich annehmen möchten, entscheiden ausschließlich Sie. Die Verantwortlichen im Fach sind sehr darum bemüht, allen Bewerbern einen Studienaufenthalt im Ausland zu ermöglichen.

Sie können sich bei Auslandsaufenthalten von mindestens 3 Monaten an der Bergischen Universität Wuppertal beurlauben lassen. In diesem Zeitraum können Sie dann in Wuppertal keine offiziellen Prüfungsleistungen erbringen. An ihrer Partneruniversität dürfen Sie jedoch Prüfungen absolvieren und lassen sich diese dann nach Ihrer Rückkehr anrechnen. Durch die Beurlaubung zählen Ihre ein oder zwei Auslandssemester nicht für das Inlands-BAföG. Dies bedeutet, dass sie sich nicht negativ auf Ihre Semesteranzahl hinsichtlich der offiziellen Regelstudiendauer auswirken. Sollten Sie Interesse daran haben, zur selben Zeit auch in Wuppertal eingeschrieben zu sein, dann können Sie selbstverständlich weiterhin immatrikuliert bleiben.

Während des Studiums an der Partneruniversität dürfen Seminare so ausgewählt werden, dass sie zusammen einem ganzen Modul der Prüfungsordnung an der Heimatuniversität entsprechen. In diesem Fall gilt das gesamte Modul als belegt. Eine Modulabschlussprüfung ist nicht mehr nötig, sofern der Arbeitsaufwand dem geforderten Umfang entspricht. Die Note für das gesamte Modul wird aus den erbrachten Teilleistungen als Durchschnittnote nach dem modifizierten Bayerischen Modell errechnet. Dennoch ist es möglich, eine Modulabschlussprüfung über das belegte Modul an der Heimatuniversität abzulegen. Falls ein Modul bereits während des Studiums an der Bergischen Universität Wuppertal begonnen wurde, darf dieses an der Partneruniversität weitergeführt werden. Die Modulabschlussprüfung muss in diesem Fall allerdings an der Heimatuniversität abgelegt werden

Mittlerweile steigt in Wuppertal aufgrund der immer weiter wachsenden Studierendenzahlen die Nachfrage nach Zimmern oder Wohnungen zur Zwischenmiete. Während des Auslandsstudiums wäre es möglich, das Zimmer unterzuvermieten oder zur Zwischenmiete anzubieten.

Durch die Modularisierung der Studiengänge und die Abkommen mit der Partneruniversität wird ein reibungsloser Anschluss ermöglicht. Sie studieren an der Partneruniversität Ihr Fach (bzw. Ihre beiden Fächer, siehe 2.) weiter und lassen sich die belegten Kurse gemäß der Vereinbarung zwischen den Universitäten (festgehalten im Learning Agreement) anrechnen.

Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, welche Sie beispielsweise durch monatliche Stipendien, Reisekostenzuschüsse oder Wegfall der Studiengebühren in finanzieller Art während Ihres Auslandsstudiums unterstützen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: