Romanistik

Fremdsprachenassistenz (PAD)

Für angehende Lehrkräfte empfiehlt sich ein Auslandsaufenthalt als Fremdsprachenassistent*in: Man ist einer oder mehreren Schulen angeschlossen und assistiert ca. 12 Stunden wöchentlich im Deutschunterricht. Das Austauschjahr umfasst je nach Zielland zwischen 6 und 10 Monaten.

Als Fremdsprachenassistent erhält man einen monatlichen Unterhaltszuschuss von den Behörden im Gastland, der die notwendigen Lebenshaltungskosten deckt.

Bewerbungsschluss beim PAD ist der 06. Januar eines jeden Jahres.

Genauere Informationen, auch zum Bewerbungsverfahren, finden Sie auf den Internetseiten des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) und beim International Office.

FAQ

Im Folgenden haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengetragen.

  • Während des Auslandspraktikums erweitern und vertiefen Studierende ihre Fremdsprachenkenntnisse, lernen die Kultur des Gastlandes kennen und gewinnen Einblick in die dortigen Unterrichtsmethoden.
  • Mit dem Programm bietet sich angehenden Fremdsprachenlehrkräften die Chance, ihre Ausbildung praxisnah zu vertiefen – und zwar im Land der Sprache, die sie zukünftig unterrichten möchten. 
  • Die Fremdsprachenassistenzkräfte fördern die sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler im Gastland und beleben als Erstsprachler/-innen den Unterricht. 
     

Das Programm wirkt unmittelbar im Unterricht, weil sich die angehenden Lehrkräfte ausprobieren können. Zugleich hat es eine langfristige Komponente: Die Praxiserfahrung bereitet auf die spätere Lehrtätigkeit vor. Von den Kenntnissen profitieren die Assistenzkräfte und ihre späteren Schülerinnen und Schüler oft noch viele Jahre im Unterricht in ihrem Heimatland. Lehrkräfte, die solche Auslandserfahrungen haben, können diese an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben und sie ihrerseits auf die in Studium, Ausbildung und Beruf erwünschte internationale Mobilität vorbereiten.

Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende der fremdsprachlichen Fächer Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Für einige Zielländer können sich auch Lehramtsstudierende anderer Fächerverbindungen mit entsprechenden Sprachkenntnissen bewerben.

Das Programm zum Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften beruht auf bilateralen Abkommen mit derzeit 13 Staaten weltweit. Der Austausch mit Australien, Belgien, China, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada (anglophon und frankophon), Neuseeland, der Schweiz, Spanien und den USA ist bilateral; nach Norwegen entsendet der PAD Studierende als FSA aus Deutschland.

Nein. Sie können nach bestimmten Vorgaben Wunschregionen angeben. Es wird zwar versucht, diese bestmöglich zu berücksichtigen, aber es kann nichts garantiert werden.

Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (FSA) werden an ihren Gasteinrichtungen in der Regel im Sekundarbereich eingesetzt. In Frankreich ist auch ein Einsatz in der Grundschule möglich. Sie assistieren circa 12 Stunden wöchentlich  im Unterricht ihrer Erstsprache. So tragen sie zu einem lebendigen und motivierenden Unterricht bei. Die FSA können bestimmte Unterrichtsabschnitte auch selbständig übernehmen. Die Fachlehrkräfte vor Ort behalten jedoch die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung der Ergebnisse.

Die Aufgaben der FSA sind vielseitig:

  • Sie führen Übungen zur Sprache und Landeskunde durch.
  • Sie proben mit den Schülerinnen und Schülern Rollenspiele oder mündliche Prüfungssituationen.
  • Sie üben Konversation in Kleingruppen.
  • Sie stellen Übungs- und Anschauungsmaterial zusammen.

Darüber hinaus sind extracurriculare Aktivitäten möglich, z.B. Theater-AG, Lesezirkel, Sprechstunde, Deutsch-Club.

Kurz: die Tätigkeit als Fremdsprachenassistenzkraft bietet eine praxisnahe Vorbereitung auf den künftigen Beruf als Lehrkraft

Nein, die Programmlaufzeiten sind verbindlich. Sie können nicht individuell verlängert oder verkürzt werden.

  • Frankreich: Anfang Oktober - Ende März (6 Monate)
  • Spanien: Anfang Oktober - Ende März (6 Monate) oder Ende Mai (8 Monate)

Deutsche Fremdsprachenassistent*innen erhalten während der Assistenzzeit einen monatlichen Unterhaltszuschuss vom Zielland, der in der Regel die Lebenshaltungskosten für eine Person deckt. Er ist als Aufwandsentschädigung für den Auslandsaufenthalt gedacht und beträgt monatlich netto:

  • Frankreich: ca. 790€ (inklusive Krankenversicherung, Zusatzversicherung ist jedoch erforderlich)
  • Spanien: ca. 800€ (eigene Krankenversicherung erforderlich)

Die Reisekosten müssen selbst getragen werden. Für Ihre Unterkunft sind Sie ebenfalls selbst verantwortlich. Sie erhalten jedoch in der Regel Unterstützung durch die aufnehmende Einrichtung. 

Es ist möglich, zusätzlich eine Erasmus+-Förderung von ca. 750€ pro Monat zu erhalten.

 

(Stand 06/2024)

Bewerbungsschluss ist jeweils der 06. Januar für den Aufenthalt ab Herbst des Folgejahrs.

Denken Sie daran, dass Sie u. a. ein Gutachten eines bzw. einer Ihrer Dozent*innen einholen müssen. Beginnen Sie also frühzeitig mit der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen!

  • bis zum 06. Januar: Einreichung der Bewerbungsunterlagen
  • Januar-März: Bewerbungsgespräche
  • Februar-April: Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den PAD
  • April-Mai: Auswahlverfahren in Absprache mit ausländischen Kooperationspartnern, unter anderem im Rahmen bilateraler Verteilungssitzungen.
  • Anfang Mai: Bewerber*innen, die sich für Frankreich beworben haben, erhalten vom PAD Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens
  • Anfang Juni: Bewerber*innen, die sich für Spanien beworben haben, erhalten vom PAD Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens
  • Juni-September: Zusendung der Schulzuweisung
  • Anfang Oktober: Beginn der Fremdsprachenassistenz

Während des Auswahlgesprächs wird in der Regel darauf geachtet, dass Sie

  • eine gute Ausdrucksfähigkeit im Deutschen besitzen
  • sich in der Fremdsprache gut verständigen können
  • sich für politische Tagesthemen interessieren
  • über allgemeine Kenntnisse des eigenen Landes und des Gastlandes verfügen
  • sich um erste Einblicke in die Methodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichtes bemüht haben
  • Vorstellungen von den Aufgaben eines bzw. einer Fremdsprachenassistent*in haben

Wenn Sie nicht geplant haben, Studien- und/oder Prüfungsleistungen zu erbringen, kann es sinnvoll sein, sich beurlauben zu lassen. Nähere Informationen findne Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Ja! Sie können sich die Fremdsprachenassistenzzeit als Berufsfeldpraktikum im Optionalbereich anrechnen lassen.

Die Bergische Universität Wuppertal hat mit Julie Osenberg eine Campusbotschafterin. Sie war Fremdsprachenassistentin in Frankreich und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Außerdem bietet sie jedes Jahr eine Informationsveranstaltung an, in der sie Ihnen die wichtigsten Informationen zur Fremdsprachenassistenz gibt und von ihren Erfahrungen berichtet. Sie können Julie Osenberg über folgende E-Mail-Adresse kontaktieren: wuppertal[at]fsa-pad.de

Weitere Infos über #UniWuppertal: